Provision & Kosten
Was ein Verkauf kostet – vollständig und vorab
Keine versteckten Positionen, keine Vorkasse, keine Bindung ohne Gespräch. Hier steht, wer was zahlt und wann.
Unser Modell
Erfolgsabhängig – wir verdienen erst, wenn Sie verkauft haben
Für Eigentümer
3,57 % inkl. USt. vom Kaufpreis
- Fällig ausschließlich bei erfolgreichem Notarvertrag
- Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Fotos und Exposé sind enthalten
- Keine Vorabkosten, keine Aufwandspauschale
Für Käufer
3,57 % inkl. USt. vom Kaufpreis
- Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte der Gesamtprovision
- Fällig bei Beurkundung
- Vor jeder Besichtigung schriftlich bestätigt
Gesetzliche Grundlage
Das Provisionsteilungsgebot seit Dezember 2020
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gelten die §§ 656a bis 656d BGB.
| Regel | Was das praktisch bedeutet |
|---|---|
| Textform (§ 656a BGB) | Der Maklervertrag muss mindestens in Textform geschlossen werden – ein mündlicher Auftrag begründet keinen Provisionsanspruch. |
| Doppeltätigkeit (§ 656c BGB) | Wird der Makler für beide Seiten tätig, muss er von beiden dieselbe Provision verlangen. Ein einseitiger Erlass lässt den Anspruch gegen die andere Seite entfallen. |
| Höchstens die Hälfte (§ 656d BGB) | Trägt der Verkäufer die Provision, darf er höchstens die Hälfte auf den Käufer abwälzen – und erst nachweisen, dass er seinen Anteil gezahlt hat. |
| Widerrufsrecht | Bei Verträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen: 14 Tage Widerrufsrecht für Verbraucher, mit ordnungsgemäßer Belehrung. |
Die weiteren Positionen
Womit Sie sonst noch rechnen sollten
| Position | Wer zahlt | Größenordnung |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | Käufer | 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland – im Rechner enthalten |
| Notar und Grundbuchamt | Käufer | rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises |
| Energieausweis | Verkäufer | Verbrauchsausweis ab ca. 80 €, Bedarfsausweis meist 300 € bis 500 € |
| Unterlagenbeschaffung | Verkäufer | Grundbuchauszug und Flurkarte je ca. 10 € bis 30 €; bei uns im Auftrag enthalten |
| Löschung von Grundschulden | Verkäufer | ca. 0,2 % der eingetragenen Grundschuld an Notar- und Grundbuchkosten |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Verkäufer | nur bei vorzeitiger Ablösung eines laufenden Darlehens – Höhe bei der Bank erfragen |
| Spekulationssteuer | Verkäufer | abhängig von Haltedauer und Nutzung – bitte steuerlich prüfen lassen |
Alle Angaben sind übliche Größenordnungen, keine verbindlichen Preise. Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit einheitlich geregelt.
Rechnen wir es gemeinsam durch
Wir zeigen Ihnen unverbindlich, was unter dem Strich für Sie übrig bleibt.