Vermieten, ohne sich um Bewerberflut und Formalitäten zu kümmern
Wir übernehmen Mietpreiseinschätzung, Vermarktung, Bewerberprüfung, Vertrag und Übergabe – Sie entscheiden am Ende, wer einzieht.
Was wir für Sie übernehmen
Mietpreis richtig ansetzen
Einschätzung anhand vergleichbarer Angebote, Lage, Ausstattung und Zustand – plus Prüfung, welche Obergrenzen im Einzelfall greifen.
Exposé und Vermarktung
Fotos, Grundriss, korrekte Pflichtangaben zum Energieausweis, Veröffentlichung auf den passenden Portalen und in unserer Interessentenkartei.
Bewerber vorprüfen
Selbstauskunft, Einkommensnachweise, Bonitätsauskunft und Vormieterbescheinigung – erst danach kommen Termine zustande.
Besichtigungen
Einzeltermine statt Massenbesichtigung. Das ist ruhiger für Nachbarn und Mieter und liefert bessere Gespräche.
Mietvertrag
Aktueller Vertrag mit den Vereinbarungen, die zu Ihrem Objekt passen: Staffel- oder Indexmiete, Kleinreparaturen, Haustiere, Schönheitsreparaturen.
Übergabe
Protokoll mit Zählerständen und Fotos, Schlüsselquittung und die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz.
In fünf Schritten zum neuen Mieter
Objekttermin
Wir sehen uns die Wohnung an, nehmen Daten und Fotos auf und besprechen Zielmiete und Wunschmieterprofil.
Unterlagen
Energieausweis, Grundriss, Wohnflächenberechnung, letzte Nebenkostenabrechnung – wir sagen genau, was fehlt.
Vermarktung
Veröffentlichung und Vorauswahl. Anfragen laufen bei uns auf, nicht auf Ihrem Telefon.
Auswahl
Sie erhalten eine kurze Liste geprüfter Bewerber mit Unterlagen und unserer Einschätzung. Die Entscheidung treffen Sie.
Vertrag und Übergabe
Vertragsunterzeichnung, Kaution, Übergabeprotokoll, Meldebescheinigung – dokumentiert und ablagefertig.
Was Sie als Vermieter wissen sollten
| Thema | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Bestellerprinzip | Bei Wohnraumvermietung zahlt derjenige die Provision, der den Makler beauftragt hat (§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz). Beauftragen Sie uns als Eigentümer, tragen Sie die Courtage – höchstens zwei Monatsmieten netto zuzüglich Umsatzsteuer. Eine Weitergabe an den Mieter ist unzulässig. |
| Mietpreisgrenzen | In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nur begrenzt übersteigen (§§ 556d ff. BGB). Ob Ihre Adresse betroffen ist, hängt von der Landesverordnung ab – wir prüfen das vor der Preisfestlegung. |
| Energieausweis | Muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und im Inserat mit den Pflichtangaben genannt werden. Fehlende Angaben können ein Bußgeld auslösen. |
| Kaution | Höchstens drei Nettokaltmieten, vom Mieter in drei Raten zahlbar, getrennt von Ihrem Vermögen anzulegen (§ 551 BGB). |
| Wohnungsgeberbestätigung | Sie sind verpflichtet, dem Mieter den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu bestätigen (§ 19 Bundesmeldegesetz). |
| Bewerberdaten | Fragen zu Einkommen, Beschäftigung und Bonität sind erst zulässig, wenn ernsthaftes Interesse besteht; abgelehnte Bewerbungen werden gelöscht. Wir halten diese Reihenfolge ein und dokumentieren sie. |
Häufige Fragen
Übernehmen Sie auch die laufende Verwaltung?
Die Vermietung schließen wir komplett ab. Für die laufende Hausverwaltung sprechen Sie uns bitte direkt an – je nach Objekt vermitteln wir an einen Verwalter oder übernehmen einzelne Aufgaben.
Wie lange dauert eine Vermietung?
Das hängt von Lage, Preis und Zustand ab. Sind die Unterlagen vollständig, liegen zwischen Vermarktungsstart und Vertragsunterzeichnung in der Regel wenige Wochen.
Können Sie auch nur einzelne Schritte übernehmen?
Ja. Manche Eigentümer möchten nur die Bewerberprüfung oder nur den Vertrag – das lässt sich einzeln vereinbaren.
Was ist mit möblierter Vermietung oder Zeitmietverträgen?
Beides ist möglich, hat aber eigene Regeln – etwa der Befristungsgrund beim Zeitmietvertrag. Wir prüfen vorab, ob die gewünschte Konstruktion trägt.