Provision & Kosten

Was ein Verkauf kostet – vollständig und vorab

Keine versteckten Positionen, keine Vorkasse, keine Bindung ohne Gespräch. Hier steht, wer was zahlt und wann.

Unser Modell

Erfolgsabhängig – wir verdienen erst, wenn Sie verkauft haben

Für Eigentümer

3,57 % inkl. USt. vom Kaufpreis

  • Fällig ausschließlich bei erfolgreichem Notarvertrag
  • Bewertung, Unterlagenbeschaffung, Fotos und Exposé sind enthalten
  • Keine Vorabkosten, keine Aufwandspauschale

Für Käufer

3,57 % inkl. USt. vom Kaufpreis

  • Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte der Gesamtprovision
  • Fällig bei Beurkundung
  • Vor jeder Besichtigung schriftlich bestätigt

Gesetzliche Grundlage

Das Provisionsteilungsgebot seit Dezember 2020

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gelten die §§ 656a bis 656d BGB.

Regel Was das praktisch bedeutet
Textform (§ 656a BGB) Der Maklervertrag muss mindestens in Textform geschlossen werden – ein mündlicher Auftrag begründet keinen Provisionsanspruch.
Doppeltätigkeit (§ 656c BGB) Wird der Makler für beide Seiten tätig, muss er von beiden dieselbe Provision verlangen. Ein einseitiger Erlass lässt den Anspruch gegen die andere Seite entfallen.
Höchstens die Hälfte (§ 656d BGB) Trägt der Verkäufer die Provision, darf er höchstens die Hälfte auf den Käufer abwälzen – und erst nachweisen, dass er seinen Anteil gezahlt hat.
Widerrufsrecht Bei Verträgen im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen: 14 Tage Widerrufsrecht für Verbraucher, mit ordnungsgemäßer Belehrung.
Die weiteren Positionen

Womit Sie sonst noch rechnen sollten

Position Wer zahlt Größenordnung
Grunderwerbsteuer Käufer 3,5 % bis 6,5 % je nach Bundesland – im Rechner enthalten
Notar und Grundbuchamt Käufer rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises
Energieausweis Verkäufer Verbrauchsausweis ab ca. 80 €, Bedarfsausweis meist 300 € bis 500 €
Unterlagenbeschaffung Verkäufer Grundbuchauszug und Flurkarte je ca. 10 € bis 30 €; bei uns im Auftrag enthalten
Löschung von Grundschulden Verkäufer ca. 0,2 % der eingetragenen Grundschuld an Notar- und Grundbuchkosten
Vorfälligkeitsentschädigung Verkäufer nur bei vorzeitiger Ablösung eines laufenden Darlehens – Höhe bei der Bank erfragen
Spekulationssteuer Verkäufer abhängig von Haltedauer und Nutzung – bitte steuerlich prüfen lassen
Alle Angaben sind übliche Größenordnungen, keine verbindlichen Preise. Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit einheitlich geregelt.

Rechnen wir es gemeinsam durch

Wir zeigen Ihnen unverbindlich, was unter dem Strich für Sie übrig bleibt.

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