Kapitalanlage

Immobilien als Anlage – mit Zahlen statt Bauchgefühl

Für Käuferinnen und Käufer, die nicht selbst einziehen: Wir prüfen Objekte nach denselben Kriterien, die wir bei einem eigenen Investment anlegen würden.

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Die vier Kennzahlen

Woran sich eine Anlageimmobilie messen lassen muss

Bruttomietrendite

Jahreskaltmiete geteilt durch den Kaufpreis. Schnell gerechnet, aber blind für Nebenkosten – taugt nur zum ersten Aussortieren.

Orientierung: unter 3 % wird es in der Regel eng.

Nettomietrendite

Jahreskaltmiete abzüglich nicht umlagefähiger Kosten, geteilt durch die Gesamtinvestition inklusive Kaufnebenkosten. Die ehrlichere Zahl.

Orientierung: ab etwa 3 % beginnt es interessant zu werden.

Cashflow

Was nach Rate und laufenden Kosten monatlich übrig bleibt oder fehlt. Ein negativer Cashflow ist nicht automatisch schlecht – er muss aber tragbar sein.

Faustregel: Reserve für mindestens sechs Monatsraten einplanen.

Instandhaltung

Die am häufigsten unterschätzte Position. Nach Peters'scher Formel rechnet man grob mit 1,0 bis 1,5 % des Gebäudewerts pro Jahr.

Praxis: bei Altbauten eher am oberen Rand ansetzen.

Prüfliste

Was wir vor jedem Kauf durchgehen

Objekt und Substanz

  • Baujahr, Zustand von Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen
  • Energieeffizienzklasse und absehbarer Sanierungsbedarf
  • Bei Wohnungen: Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen und Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Beschlüsse über anstehende Sanierungen und Sonderumlagen

Miete und Recht

  • Aktuelle Miete im Vergleich zum örtlichen Mietspiegel
  • Bestehende Mietverträge, Staffel- oder Indexmiete, Kündigungsausschlüsse
  • Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in der jeweiligen Gemeinde
  • Milieuschutzsatzung, Umwandlungsverbot, Vorkaufsrecht der Gemeinde

Steuer in Kürze

Drei Punkte, die den Unterschied machen

  • Abschreibung: Für Wohngebäude gilt in der Regel eine lineare AfA. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig – der Grundstücksanteil nicht. Die Aufteilung im Kaufvertrag sollte deshalb bewusst gestaltet und begründbar sein.
  • Werbungskosten: Zinsen, Verwaltung, Instandhaltung, Fahrtkosten und Kontoführung mindern die steuerpflichtigen Mieteinnahmen. Die Tilgung dagegen nicht.
  • Zehnjahresfrist: Wird eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verkauft, ist der Gewinn grundsätzlich steuerpflichtig.
Wir sind Immobilienmakler, keine Steuerberater. Die Punkte hier dienen der Orientierung – die verbindliche Beurteilung gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung.
Vormerkkartei

Passende Objekte, bevor sie öffentlich inseriert werden

Hinterlegen Sie Ihr Suchprofil – Lage, Budget, Objektart, Mindestrendite. Neue Objekte gleichen wir automatisch mit allen Profilen ab; bei einem Treffer melden wir uns, bevor das Objekt auf den Portalen erscheint.

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Warum wir

Wir rechnen so, wie institutionelle Käufer rechnen

Bevor Quartierswerk entstand, habe ich Bestände für institutionelle Eigentümer betreut – Asset Management heißt dort: Mieterträge, Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungsbedarf und Exit-Szenarien in einem Modell zusammenführen und daraus eine Entscheidung ableiten. Genau diese Rechnung stellen wir für Sie auf, bevor Sie ein Objekt kaufen: mit Ertragswert, Cashflow nach Kapitaldienst und einer ehrlichen Einschätzung, was in den nächsten zehn Jahren am Gebäude ansteht.

Der Unterschied zur Verkaufsunterlage eines Anbieters: Dort steht die Bruttomietrendite. Bei uns steht daneben, was nach Rücklage, Verwaltung, Zins und Tilgung übrig bleibt – und ab welchem Kaufpreis die Rechnung nicht mehr aufgeht. Renditerechner · Objekt prüfen lassen