Erbimmobilie verkaufen – ohne Streit und ohne Fristendruck
Eine geerbte Immobilie bringt selten nur eine Frage mit. Wir sortieren Unterlagen, Fristen und Beteiligte, bevor über den Preis gesprochen wird.
Was in dieser Situation meistens zusammenkommt
- Mehrere Erben mit unterschiedlichen Vorstellungen: einer will verkaufen, einer behalten, einer ist unentschlossen.
- Unvollständige Unterlagen – Grundriss, Baugenehmigung, Energieausweis oder Teilungserklärung sind oft nicht auffindbar.
- Ein Haus im Zustand von vor 30 Jahren, bei dem niemand weiß, was Sanierung kosten würde.
- Laufende Kosten, die weiterlaufen: Grundsteuer, Versicherung, Heizung, Hausgeld.
- Emotionen – es geht um das Elternhaus, nicht um ein Produkt.
Was vor dem Verkauf geklärt sein muss
| Thema | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nachweis der Erbfolge | Verkaufen kann nur, wer als Eigentümer eingetragen ist. Dafür braucht das Grundbuchamt einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. |
| Grundbuchberichtigung | Wird sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt, ist sie gebührenfrei. Danach entstehen Kosten – ein Termin, den man leicht übersieht. |
| Erbengemeinschaft | Ein Verkauf ist nur einstimmig möglich. Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Teilungsversteigerung – die regelmäßig deutlich weniger einbringt als ein freier Verkauf. Ein gemeinsamer Auftrag mit klarer Abstimmung ist fast immer der bessere Weg. |
| Erbschaftsteuer | Freibeträge betragen unter anderem 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € je Kind. Für selbst genutzte Familienheime gibt es zusätzliche Befreiungen mit Behaltensfristen. Die Bewertung des Objekts ist dafür maßgeblich. |
| Spekulationsfrist | Beim Erben wird die Besitzzeit des Verstorbenen fortgeführt. Lag der Erwerb durch den Erblasser mehr als zehn Jahre zurück, ist der Verkauf regelmäßig einkommensteuerfrei. |
| Energieausweis | Auch beim Erbfall Pflicht – spätestens zur Besichtigung, mit Pflichtangaben schon im Inserat. |
Wie wir eine Erbimmobilie begleiten
Gespräch mit allen Beteiligten
Wer gehört dazu, wer entscheidet, wer möchte was? Wir sprechen mit allen Erben, nicht nur mit dem, der angerufen hat.
Bestandsaufnahme
Objekt besichtigen, Zustand dokumentieren, fehlende Unterlagen bei Ämtern und Verwaltung anfordern.
Wertermittlung
Nachvollziehbare Einschätzung, auch als Grundlage für eine Auszahlung unter den Erben oder für das Finanzamt.
Entscheidung
Verkaufen, vermieten oder übernehmen – Sie bekommen die Zahlen für alle drei Wege, bevor Sie sich festlegen.
Vermarktung
Wenn verkauft wird: vollständige Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung – mit einem Ansprechpartner für alle Erben.
Abwicklung
Notartermin, Kaufpreisverteilung nach Erbquote, Übergabe und Ummeldung der Verbrauchszähler.
Erst einmal sortieren, dann entscheiden
Schildern Sie uns die Situation. Sie bekommen eine Einschätzung, was das Objekt wert ist und welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen.