Maklerprovision berechnen

Die wichtigsten Regeln beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher (§§ 656a–656d BGB):

Maklerprovision berechnen

Seit Ende 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher der Halbteilungsgrundsatz: Käufer und Verkäufer tragen die Provision zu gleichen Teilen.

Gesamtprovision brutto
davon Umsatzsteuer (19 %)
Anteil Käufer
Anteil Verkäufer
Provision je Partei

Die Provision entsteht ausschließlich im Erfolgsfall – also erst mit dem wirksamen notariellen Kaufvertrag. Fällt der Verkauf aus, fällt keine Provision an.

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