Häufige Fragen

Antworten auf das, was uns am häufigsten gefragt wird

Sortiert nach Verkauf, Kauf, Kosten und Datenschutz. Was fehlt, beantworten wir gerne persönlich.

Verkauf

Rund um den Verkauf

Wie lange dauert ein Immobilienverkauf?

Vom ersten Gespräch bis zum Geldeingang vergehen erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate. Der größte Zeitfaktor sind selten die Interessenten, sondern die Unterlagen: Auf einen Grundbuchauszug oder eine Flurkarte wartet man je nach Behörde ein bis drei Wochen. Wer früh damit beginnt, verkürzt den gesamten Prozess spürbar.

Muss ich vor dem Verkauf renovieren?

In den meisten Fällen nein. Was sich fast immer lohnt, sind Kleinigkeiten: aufräumen, ausmisten, defekte Leuchten tauschen, Wände weiß streichen. Große Sanierungen holen den investierten Betrag dagegen selten vollständig wieder herein – Käufer möchten meist selbst gestalten. Wir sagen Ihnen vor Ort, was in Ihrem konkreten Fall Wirkung hat.

Kann ich meine Immobilie auch privat verkaufen?

Selbstverständlich. Rechnen Sie dann mit Aufwand für Unterlagen, Exposé, Anfragen, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und Notarabstimmung. Die häufigsten teuren Fehler in der Praxis sind ein zu hoch angesetzter Startpreis, der das Objekt über Monate verbrennt, sowie fehlende Angaben im Exposé, die später zu Haftungsfragen führen.

Was passiert, wenn sich lange niemand meldet?

Dann stimmt in der Regel eines von drei Dingen nicht: der Preis, die Präsentation oder die Zielgruppe. Wir werten deshalb laufend aus, wie oft das Objekt aufgerufen und wie häufig es angefragt wird, und schlagen konkrete Anpassungen vor, statt einfach abzuwarten.

Bin ich an einen Makleralleinauftrag gebunden?

Ein Alleinauftrag ist üblich, weil er die Vermarktung bündelt und Preisverwirrung durch mehrere parallele Inserate verhindert. Er ist zeitlich befristet, und wir vereinbaren ihn erst nach dem persönlichen Gespräch. Als Verbraucher haben Sie zusätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht, wenn der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommt.

Bieten Sie auch Bieterverfahren an?

Ja. Statt eines Festpreises nennen wir dann eine Angebotsbasis und eine Gebotsfrist. Sie entscheiden am Ende, an wen Sie verkaufen – es muss nicht das höchste Gebot sein. Eine Versteigerung ist das nicht: Es gibt keinen Zuschlag, verbindlich wird der Verkauf erst mit der notariellen Beurkundung. Den vollständigen Ablauf finden Sie unter Bieterverfahren.

Kauf & Finanzierung

Rund um den Kauf

Wie viel Eigenkapital brauche ich?

Als Faustregel gilt: Die Kaufnebenkosten – Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und gegebenenfalls Provision – sollten aus Eigenkapital gezahlt werden. Das sind je nach Bundesland rund 9 bis 12 Prozent des Kaufpreises. Wer darüber hinaus 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises einbringt, bekommt in der Regel deutlich bessere Zinskonditionen. Im Rechner sehen Sie den Effekt sofort.

Wann sollte ich mit der Bank sprechen?

Vor der ersten Besichtigung. Eine Finanzierungsbestätigung macht Sie in der Verhandlung erheblich stärker – bei mehreren Interessenten entscheidet häufig nicht der höchste Preis, sondern die sicherste Finanzierung.

Was ist beim Kauf einer vermieteten Wohnung zu beachten?

Kauf bricht nicht Miete: Sie treten in den bestehenden Mietvertrag ein. Eine Eigenbedarfskündigung ist an enge Voraussetzungen gebunden, und bei Umwandlung in Wohnungseigentum gelten zusätzlich Sperrfristen. Prüfen Sie außerdem Mietspiegel, Kappungsgrenze und mögliche Milieuschutzsatzungen der Gemeinde.

Wie läuft die Besichtigung bei Ihnen ab?

Als Einzeltermin, nicht als Massenbesichtigung. Vorab klären wir kurz Finanzierungsstand und Zeitplan – das ist keine Hürde, sondern spart allen Beteiligten Termine, die ohnehin zu nichts führen.

Kosten

Rund um Provision und Kosten

Was kostet mich die Bewertung?

Nichts. Die Markteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich, es entsteht keine Beauftragung im Hintergrund.

Wann wird die Provision fällig?

Ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss, also mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten. Details finden Sie auf der Seite Provision & Kosten.

Wer zahlt die Provision – Käufer oder Verkäufer?

Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit Dezember 2020 das Provisionsteilungsgebot: Der Käufer darf höchstens die Hälfte der Gesamtprovision tragen, und der Verkäufer muss die Zahlung seines Anteils nachweisen. Wir legen die Aufteilung vor jeder Besichtigung schriftlich offen.

Daten & Technik

Rund um Datenschutz und Automatisierung

Was passiert mit meinen Daten?

Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Vertragsdurchführung. Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken. Sie können Auskunft, Berichtigung und Löschung verlangen und jederzeit widersprechen – die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Sie arbeiten mit künstlicher Intelligenz – wer entscheidet dann?

Immer ein Mensch. Automatisiert laufen Recherche, Vorsortierung, Terminvorschläge, Textentwürfe und Berichte. Jede Kontaktaufnahme nach außen und jede Entscheidung zu Preis, Käuferauswahl oder Vertrag wird von uns persönlich geprüft und freigegeben.

Bekomme ich unaufgefordert Werbung?

Nein. Newsletter und Objektangebote versenden wir nur an Personen, die sich aktiv dafür angemeldet haben. Eine Abmeldung ist in jeder E-Mail mit einem Klick möglich.

Ihre Frage war nicht dabei?

Schreiben Sie uns – wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

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