Energieausweis beim Verkauf: Pflichtangaben, Fristen und Bußgelder

Der Energieausweis ist beim Verkauf keine Formsache, sondern eine gesetzliche Pflicht mit Bußgeldrisiko. Was Sie brauchen, ab wann und was passiert, wenn er fehlt.

Wann Sie einen Energieausweis brauchen

Wer eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet, muss einen gültigen Energieausweis vorlegen. Geregelt ist das im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ausnahmen gibt es im Wesentlichen für kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche und für denkmalgeschützte Objekte.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei Varianten, und man darf sie nicht immer frei wählen.

  • Verbrauchsausweis: beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Günstiger, aber stark vom Heizverhalten der Bewohner abhängig – ein sparsamer Rentnerhaushalt erzeugt einen besseren Wert als eine fünfköpfige Familie im selben Haus.
  • Bedarfsausweis: beruht auf einer technischen Analyse von Bausubstanz, Dämmung, Fenstern und Heizung. Aufwendiger und teurer, dafür unabhängig vom Nutzerverhalten und meist aussagekräftiger.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seither nicht auf den damaligen Wärmeschutzstandard gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Die Pflichtangaben in der Anzeige

Sobald eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien geschaltet wird – also auf jedem Portal und in jeder Zeitung – müssen diese Angaben enthalten sein:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • Der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung
  • Baujahr des Gebäudes laut Energieausweis
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Häufigster Fehler in der Praxis: Das Objekt wird inseriert, während der Energieausweis noch beim Aussteller liegt. Genau das ist bereits der Verstoß – die Angaben müssen ab der ersten Veröffentlichung vorliegen.

Vorlagepflicht bei der Besichtigung

Der Energieausweis ist Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen – man muss also nicht danach fragen. Findet keine Besichtigung statt, ist er unverzüglich vorzulegen, sobald der Interessent ihn verlangt. Nach Vertragsabschluss erhält der Käufer den Ausweis im Original oder in Kopie.

Was ein Verstoß kostet

Verstöße gegen die Vorlage- und Angabepflichten sind Ordnungswidrigkeiten. Das GEG sieht dafür Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vor. In der Praxis fallen die Bußgelder meist deutlich niedriger aus – ärgerlich ist vor allem, dass es sich um einen vermeidbaren Fehler handelt.

Gültigkeit und Kosten

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Verbrauchsausweise werden häufig ab etwa 80 Euro angeboten, Bedarfsausweise liegen je nach Objekt meist zwischen 300 und 500 Euro. Bei einem Verkauf ist das gemessen am Gesamtvolumen eine kleine Position – und die einzige, die ohne Ausweis den Start der Vermarktung blockiert.

Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

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