Maklerprovision berechnen
Die wichtigsten Regeln beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher (§§ 656a–656d BGB):
- Höchstens die Hälfte: der Käufer trägt maximal 50 % der Gesamtprovision. Der Verkäufer kann auch alles übernehmen.
- Fälligkeit: der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer die Zahlung seines Anteils nachgewiesen hat.
- Beide Seiten: ist der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, zahlen beide gleich viel.
- Höhe und Form: die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Maklervertrag braucht mindestens Textform, z. B. E-Mail.
Maklerprovision berechnen
Seit Ende 2020 gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher der Halbteilungsgrundsatz: Käufer und Verkäufer tragen die Provision zu gleichen Teilen.
Gesamtprovision brutto
davon Umsatzsteuer (19 %)
Anteil Käufer
Anteil Verkäufer
Provision je Partei
Die Provision entsteht ausschließlich im Erfolgsfall – also erst mit dem wirksamen notariellen Kaufvertrag. Fällt der Verkauf aus, fällt keine Provision an.
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