Die gemeinsame Immobilie – vier Wege, einer passt
Wenn eine Beziehung endet, muss die Immobilie nicht zum zweiten Streitpunkt werden. Wir arbeiten für beide Seiten gleich – mit denselben Zahlen für alle.
Vier Wege und was sie bedeuten
1. Verkauf und Aufteilung
Der klarste Schnitt: Objekt wird verkauft, Darlehen abgelöst, Überschuss nach Eigentumsanteilen verteilt. Beide sind aus der Haftung raus. Zu prüfen: Vorfälligkeitsentschädigung der Bank und ob die Spekulationsfrist abgelaufen ist.
2. Einer übernimmt
Ein Partner zahlt den anderen aus und übernimmt das Darlehen allein. Setzt voraus, dass die Bank mitspielt und die Rate allein tragbar ist. Grundlage ist ein belastbarer Verkehrswert – nicht der Wunschwert einer Seite.
3. Vermieten
Die Immobilie bleibt gemeinsam, wird vermietet und die Miete deckt die Rate. Sinnvoll, wenn der Markt gerade schlecht ist oder Kinder im Umfeld bleiben sollen. Erfordert aber weiterhin Zusammenarbeit.
4. Teilungsversteigerung
Das letzte Mittel, wenn keine Einigung möglich ist. Erlöse liegen erfahrungsgemäß unter dem freien Marktpreis, Kosten und Dauer sind hoch. Fast immer die teuerste Lösung für beide.
Punkte, die früh auf den Tisch gehören
- Wer steht im Grundbuch? Miteigentum zu gleichen Teilen ist häufig, aber nicht selbstverständlich. Maßgeblich ist der Grundbuchstand, nicht wer mehr eingezahlt hat.
- Wer haftet für das Darlehen? Sind beide im Kreditvertrag, haften beide – unabhängig davon, wer auszieht. Eine Entlassung aus der Haftung muss die Bank ausdrücklich erklären.
- Vorfälligkeitsentschädigung: Wird das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung abgelöst, verlangt die Bank in der Regel eine Entschädigung. Die Höhe sollte vor der Entscheidung schriftlich vorliegen.
- Spekulationssteuer: Liegt der Kauf weniger als zehn Jahre zurück und wurde die Immobilie nicht durchgehend selbst genutzt, kann beim Verkauf oder bei der Übertragung Einkommensteuer anfallen. Das ist ein Fall für den Steuerberater – vorher, nicht nachher.
- Zugewinnausgleich: Der Wert der Immobilie fließt in die Vermögensbilanz ein. Eine nachvollziehbare Bewertung erspart hier Auseinandersetzungen.
- Kinder: Wenn Kinder im Haus bleiben sollen, ändert das die Reihenfolge der Optionen – und manchmal auch den Zeitplan.
Neutral heißt: gleiche Information für beide
Auftrag von beiden
Wir arbeiten nur, wenn beide Eigentümer einverstanden sind. Das schützt Sie vor dem Verdacht, der Makler arbeite für die Gegenseite.
Ein Bericht, zwei Empfänger
Bewertung, Interessentenlage, Angebote und Rückmeldungen gehen immer an beide gleichzeitig und im selben Wortlaut.
Getrennte Termine möglich
Wenn ein gemeinsamer Termin schwierig ist, sprechen wir getrennt – inhaltlich bekommen beide dasselbe zu hören.
Diskretion
Der Anlass des Verkaufs gehört niemanden etwas an. Im Exposé und gegenüber Interessenten wird er nicht erwähnt.
Erst die Zahlen, dann die Entscheidung
Sie erhalten eine Bewertung und eine Gegenüberstellung der vier Wege – mit Kosten, Fristen und dem, was am Ende jeweils übrig bleibt.