Vermietetes Objekt

Vermietete Immobilie verkaufen – mit dem Mieter, nicht gegen ihn

Ein vermietetes Objekt verkauft man an Kapitalanleger. Die rechnen mit Rendite – und sie prüfen Mietvertrag und Unterlagen genauer als jeder Selbstnutzer.

Objekt besprechen

Grundregeln

Was beim Verkauf mit Mieter gilt

Thema Worauf es ankommt
Kauf bricht nicht Miete Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein (§ 566 BGB). Alles, was im Vertrag steht – Miethöhe, Staffel, Kündigungsverzicht – geht mit über. Der Mietvertrag ist damit ein preisbestimmender Faktor.
Vorkaufsrecht des Mieters Wird eine vermietete Wohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und danach verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Er ist über den Inhalt des Kaufvertrags zu informieren und hat zwei Monate Zeit.
Kündigungssperrfrist Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen kann der Erwerber wegen Eigenbedarfs erst nach einer Sperrfrist kündigen – drei Jahre, in Gebieten mit angespanntem Markt per Landesverordnung bis zu zehn Jahre (§ 577a BGB).
Besichtigungen Der Mieter muss Besichtigungen dulden, aber nur angekündigt, zu zumutbaren Zeiten und in vertretbarer Häufigkeit. Ein Generalschlüssel-Zutritt ohne Absprache ist unzulässig.
Kaution Die Kaution geht mit dem Eigentum über. Der Nachweis über Anlage und Verzinsung gehört zu den Verkaufsunterlagen.
Betriebskosten Abrechnungen der letzten Jahre und laufende Vorauszahlungen müssen offengelegt werden – Käufer kalkulieren damit.
Unterlagen

Was Kapitalanleger sehen wollen

  • Mietvertrag mit allen Nachträgen, Mieterhöhungen und Vereinbarungen
  • Mietenaufstellung: Kaltmiete, Vorauszahlungen, Zahlungsverhalten, Mietbeginn
  • Nachweis über die Kaution und deren Anlage
  • Betriebskostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan, Höhe der Erhaltungsrücklage, laufende oder beschlossene Sanierungen
  • Energieausweis mit den Pflichtangaben für das Inserat
  • Nachweise zu Instandhaltungen der letzten Jahre – Heizung, Dach, Fenster, Leitungen
Eine gepflegte Mietenaufstellung und lückenlose Abrechnungen bringen im Verkauf oft mehr als eine neue Küche: Sie senken das gefühlte Risiko des Käufers – und damit seinen Preisabschlag.
Preisfindung

Bewertet wird die Rendite, nicht der Grundriss

Beim vermieteten Objekt zählt für den Käufer, was jährlich hereinkommt und wie sicher das ist. Maßgeblich sind Jahresnettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten, Zustand und Restnutzungsdauer – im Ertragswertverfahren zusammengeführt. Eine unter Marktniveau liegende Bestandsmiete drückt den Preis, ein langfristig sicherer Mieter mit guter Zahlungshistorie hebt ihn.

Mit dem Renditerechner sehen Sie, wie ein Käufer Ihr Objekt durchrechnet. Was das für die Preisstrategie bedeutet, besprechen wir im Termin – Grundlagen dazu unter Kapitalanlage.

Umgang mit dem Mieter

Warum wir den Mieter früh einbinden

1

Information vor Gerücht

Ein persönliches Gespräch oder ein sachliches Schreiben verhindert, dass der Mieter vom Verkauf durch ein Portalinserat erfährt.

2

Termine bündeln

Wenige, gut vorbereitete Besichtigungen statt Dauerbetrieb – das schont das Verhältnis und beschleunigt den Verkauf.

3

Klare Zusagen

Wir sagen dem Mieter ehrlich, was der Verkauf für ihn bedeutet: Der Vertrag läuft weiter, geändert wird nur der Vermieter.

Bewertung anfragen Fragen klären