Makler werden – mit einem System, das das Backoffice übernimmt
Wir bilden Menschen zu Immobilienmaklern aus und geben ihnen dieselbe Technik an die Hand, mit der wir selbst arbeiten: automatisierte Objektakte, Exposé-Erstellung, Anfragenbearbeitung, Fristenkontrolle, Vertragsvorlagen. Sie führen die Gespräche – die Verwaltung läuft im Hintergrund.
Zwei Wege stehen offen: als Karrierepartner ohne Startkosten mit steigender Beteiligung an Ihrer Courtage, oder als Systemlizenz für Ihr eigenes Maklerbüro – mit oder ohne KI-Module.
Der Beruf scheitert selten am Verkaufen
Wer als Makler anfängt, verbringt die ersten Jahre überwiegend mit Dingen, die niemand bezahlt: Unterlagen zusammensuchen, Exposés bauen, auf Portale einstellen, Anfragen sortieren, Termine bestätigen, Absagen schreiben, Fristen überwachen, Belege ablegen. Für Alleinmakler und kleine Büros ist das der eigentliche Kostenblock – und der Grund, warum viele nach zwei Jahren wieder aufhören.
Unser System dreht das Verhältnis um. Alles, was regelbasiert ist, erledigt die Automatisierung. Der Mensch macht das, wofür Menschen bezahlt werden: Objekt einschätzen, Eigentümer beraten, verhandeln, Verantwortung tragen.
Was Sie machen
Akquise vor Ort, Besichtigungen, Wertgespräche, Verhandlung, Notartermin, Übergabe. Der persönliche Teil bleibt bei Ihnen – er ist Ihr Wert.
Was das System macht
Objektakte anlegen und Unterlagen nachhalten, Exposé erzeugen, Portale bespielen, Anfragen qualifizieren und beantworten, Termine koordinieren, Nachfassen, Provisionsabrechnung, Ablage nach Aufbewahrungsfristen.
Was Sie als Partner bekommen
Kompletter Technik-Stack
Website mit eigener Objektdarstellung, CRM, Automatisierungsplattform, Rechner für Finanzierung, Rendite und Kaufnebenkosten, Vertragscenter mit geprüften Vorlagen. Eingerichtet und einsatzbereit, nicht als Baukasten zum Selbstzusammensetzen.
KI-gestütztes Backoffice
Anfragen werden gelesen, eingeordnet und mit Antwortvorschlag versehen. Exposé-Texte, Nachfass-Mails und Gesprächsnotizen entstehen automatisch. Sie geben frei – das System schreibt.
Leads statt Kaltakquise
Bewertungsanfragen, Suchaufträge und Verkäuferkontakte laufen über gemeinsame Kanäle und werden nach Region verteilt. Sie starten nicht bei null Kontakten.
Ausbildung mit Praxisbezug
Onboarding zu Recht, Bewertung, Akquise, Verhandlung und Vertragsabwicklung – begleitet an echten Fällen, nicht als Videokurs allein. Fachlich auf dem Stand, den der Beruf verlangt – nicht auf dem Stand, den ein Nachweisheft verlangt.
Rechtssicherheit eingebaut
Maklerverträge, Widerrufsbelehrung, Provisionsvereinbarungen und Exposé-Pflichtangaben sind so vorbereitet, dass der Provisionsanspruch hält – inklusive Textformerfordernis und Teilungsgebot nach §§ 656a bis 656d BGB.
Marketing, das läuft
Objektmarketing, Regionalseiten, Newsletter und Social-Media-Beiträge werden aus den Objektdaten erzeugt und terminiert. Ihr Auftritt bleibt gepflegt, auch in Wochen mit vollem Terminkalender.
Zahlen in Echtzeit
Pipeline, offene Courtage, Abschlussquote und Bearbeitungszeiten stehen jederzeit im Dashboard. Sie sehen, woran es hakt, bevor der Monat vorbei ist.
Rückendeckung
Zweitmeinung bei schwierigen Objekten, Unterstützung bei Preisverhandlungen, unsere Bezugsquellen für Portale, Fotografie und Energieausweise.
Ihre Marke oder unsere
Als Karrierepartner treten Sie unter Quartierswerk auf. Als Lizenznehmer können Sie das System unter Ihrem eigenen Namen betreiben – die Technik bleibt dieselbe.
Karrierepartner oder Systemlizenz
Beide Modelle nutzen dieselbe Technik. Der Unterschied liegt darin, wer das unternehmerische Risiko trägt und wie abgerechnet wird.
| Karrierepartner | Systemlizenz | |
|---|---|---|
| Für wen | Einsteiger und Makler, die ohne Fixkosten starten wollen | Bestehende Maklerbüros und Gründer mit eigener Marke |
| Einstiegskosten | Keine. Kein Startpaket, keine Aufnahmegebühr, keine Warenabnahme. | Einrichtungspauschale und monatliche Lizenz |
| Vergütung | Anteil an der von Ihnen erwirtschafteten Courtage, steigend nach Stufe | Sie behalten Ihre gesamte Courtage |
| Auftritt | unter Quartierswerk | unter Ihrer eigenen Marke |
| Erlaubnis nach § 34c GewO | eigene Erlaubnis nötig – Sie arbeiten selbstständig | eigene Erlaubnis zwingend |
| Technikbetrieb | vollständig durch uns | durch uns gehostet oder auf Ihrem Server |
| Risiko | Sie tragen nur Ihre Zeit | Sie tragen Fixkosten, behalten dafür den vollen Ertrag |
Karrierepartner: Ihr Anteil wächst mit Ihrer Leistung
Sie starten ohne Eintrittsgeld und ohne monatliche Gebühr. Von jeder Courtage, die Sie erwirtschaften, erhalten Sie einen festen Anteil. Dieser Anteil steigt, sobald Sie eine Stufe erreichen – und er bleibt dauerhaft, er fällt am Jahresende nicht zurück.
Die Stufe hängt an zwei Dingen: der über zwölf rollierende Monate vermittelten Courtage und der Übernahme von Verantwortung für andere Partner. Wer ausbildet und ein Team betreut, wird für diese Betreuungsleistung zusätzlich vergütet.
Einstieg
Ab dem ersten Tag. Onboarding, Betreuung durch einen erfahrenen Partner, voller Zugriff auf System und Vorlagen. Keine Zielvorgabe, kein Mindestumsatz.
Makler
Nach den ersten eigenen Abschlüssen. Eigene Objektakquise, eigene Kundenzuordnung, höherer Courtageanteil.
Senior-Makler
Bei stabilem eigenem Geschäft. Vertretungsrecht bei Verhandlungen, Zugang zu unseren Bezugsquellen und Konditionen, nochmals höherer Anteil.
Teamleitung
Wenn Sie neben eigenem Geschäft neue Partner einarbeiten und fachlich begleiten. Zusätzlich zum eigenen Anteil erhalten Sie eine Vergütung für die Ausbildungs- und Betreuungsleistung an Ihrem Team – nicht für dessen Gewinnung.
Regionalleitung
Verantwortung für eine Region: Standortaufbau, Qualitätssicherung, regionales Marketingbudget, höchster Courtageanteil und Betreuungsvergütung für Ihr Gebiet.
Die konkreten Zahlen besprechen wir persönlich. Anteile, Zielgrößen je Stufe und die Betreuungsvergütung stehen in unserer Vergütungsordnung. Sie erhalten sie vollständig und schriftlich im Bewerbungsgespräch – und in jedem Fall vor Vertragsunterschrift, mit ausreichend Zeit zur Prüfung. Wir nennen sie hier nicht öffentlich, weil sie zu Ihrer individuellen Ausgangslage passen müssen und zu unseren Geschäftsunterlagen gehören.
Drei Punkte, die uns wichtig sind
- Es gibt kein Geld fürs Anwerben. Vergütet wird ausschließlich vermittelte Courtage – Ihre eigene und, bei Teamverantwortung, die Ihres Teams für die tatsächlich erbrachte Betreuung. Wer niemanden vermittelt, verdient nichts. Systeme, in denen Einkommen aus der Gewinnung weiterer Teilnehmer entsteht, sind nach § 16 Abs. 2 UWG verboten – und wir bauen keines.
- Sie kaufen nichts ein. Keine Startpakete, keine Mindestabnahme, keine Schulungsgebühren, keine Lizenzkosten im Karrieremodell.
- Kein garantiertes Einkommen. Was Sie verdienen, hängt von Ihren Abschlüssen ab. Wir nennen Ihnen im Erstgespräch offen, was Partner realistisch erreichen – mit Bandbreite, nicht mit Wunschzahl.
Systemlizenz: Ihr Büro, unsere Technik
Sie haben bereits eine Erlaubnis nach § 34c GewO, eigene Kunden und eine eigene Marke – und wollen nur das, was hinter den Kulissen läuft. Dann lizenzieren Sie das System und behalten Ihre Courtage vollständig. Abgerechnet wird nach Unternehmensgröße und danach, ob die KI-Module aktiv sind.
Solo
Einzelmakler, ein Nutzerkonto
Basis, ohne KI · zzgl. USt.
Plus, mit KI-Modulen
- Website mit Objektverwaltung
- CRM und Objektakte
- Vertragscenter und Vorlagen
- Rechner und Formularstrecken
- Einrichtung einmalig 2.400 €
Ab zwei Nutzern
Grundgebühr plus Preis je Nutzer
Grundgebühr für den Betrieb
je Nutzer, Basis oder Plus mit KI
- alles aus Solo
- Nutzerrechte und Teamzuordnung
- Provisionsabrechnung im Team
- gemeinsame Lead-Verteilung
- ab dem 11. Nutzer 85 € bzw. 165 €
- Einrichtung einmalig 4.900 €
Komplettübernahme
System als Ganzes, unbefristet
einmaliger Kaufpreis zzgl. jährlicher Pflege
- Installation auf Ihrer Infrastruktur
- vollständige Automatisierungen und Vorlagen
- Zugriff auf die Konfiguration
- Einweisung Ihres Teams
- Updates über den Pflegevertrag
Was das für Ihr Büro bedeutet
| Nutzer | Basis, ohne KI | Plus, mit KI | je Nutzer, Basis |
|---|---|---|---|
| 1 | 229 € | 429 € | 229 € |
| 2 | 397 € | 577 € | 199 € |
| 4 | 595 € | 955 € | 149 € |
| 6 | 793 € | 1.333 € | 132 € |
| 10 | 1.189 € | 2.089 € | 119 € |
Alle Beträge netto zzgl. Umsatzsteuer, monatlich, Mindestlaufzeit zwölf Monate. Der Preis je Nutzer sinkt mit der Größe des Büros – Sie zahlen für den Betrieb einmal und für jeden, der damit arbeitet.
Fassung vom September 2026. Verbindlich sind ausschließlich die Werte im schriftlichen Lizenzangebot. Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Mit KI oder ohne – wo der Unterschied liegt
| Funktion | Basis (ohne KI) | Plus (mit KI) |
|---|---|---|
| Objektakte und Unterlagen | Checklisten, automatische Erinnerungen | zusätzlich: Dokumente werden gelesen, Daten selbst übernommen |
| Exposé | Vorlage wird mit Objektdaten befüllt | Objekttext, Lagebeschreibung und Highlights werden formuliert |
| Anfragen | Eingang, Zuordnung, Fristen | Einordnung nach Ernsthaftigkeit, Antwortvorschlag, Rückfragen erkannt |
| Bewertung | Rechenmodell mit Ihren Eingaben | Vergleichswerte und Plausibilitätsprüfung, Bewertungsentwurf als Text |
| Telefon und E-Mail | Vorlagen und Bausteine | Sprachannahme außerhalb der Bürozeit, Gesprächsnotiz, E-Mail-Entwürfe |
| Marketing | Terminierte Beiträge aus Objektdaten | Texte, Varianten und Zielgruppenansprache werden erzeugt |
| Freigabe | – | Nichts geht ohne Ihre Freigabe raus. Kein automatischer Vertragsschluss. |
Was Sie mitbringen müssen
Formal
- Gewerbeanmeldung und – bei selbstständiger Tätigkeit – eigene Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO. Wir begleiten den Antrag, beantragen ihn aber nicht für Sie.
- Führungszeugnis (Belegart O) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister ohne einschlägige Eintragungen, geordnete Vermögensverhältnisse. Reagiert die Behörde drei Monate nicht, gilt die Erlaubnis seit 2026 als erteilt.
- Vermögensschaden-Haftpflicht. Für die Vermittlung nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen – Pflicht ist sie erst, wenn Sie auch Wohnimmobilien verwalten. Wir sagen Ihnen, worauf es bei Deckungssumme und Nachhaftung ankommt.
- Weiterbildung: Die gesetzliche Pflicht für die reine Maklertätigkeit ist am 24.07.2026 entfallen. Wer zusätzlich Wohnimmobilien verwaltet, muss weiterhin 20 Stunden in drei Jahren nachweisen. Wir schulen ohnehin laufend – unabhängig davon, was der Gesetzgeber verlangt.
Persönlich
- Bereitschaft, den persönlichen Teil wirklich zu machen: Termine vor Ort, unangenehme Preisgespräche, Erreichbarkeit.
- Sauberes Arbeiten mit Unterlagen und Fristen. Das System erinnert – handeln müssen Sie.
- Sicheres Deutsch in Wort und Schrift, Führerschein, eigenes Fahrzeug.
- Keine Vorerfahrung nötig. Quereinsteiger sind ausdrücklich willkommen, wenn die ersten drei Punkte stimmen.
Bereits als Makler tätig? Dann überspringen Sie die Ausbildung und steigen direkt auf der Stufe ein, die zu Ihrem Vorjahresumsatz passt – oder Sie nehmen gleich die Systemlizenz.
Von der Bewerbung bis zum ersten Objekt
Bewerbung
Formular unten ausfüllen. Sie erhalten binnen zwei Werktagen eine Rückmeldung.
Erstgespräch
45 Minuten, telefonisch oder per Video. Wir klären Ihre Situation, das passende Modell und was realistisch zu erwarten ist – inklusive der Zahlen, die wir kennen.
Unterlagen und Vertrag
Sie erhalten Partner- oder Lizenzvertrag, Vergütungsanlage und Systembeschreibung vollständig zum Lesen. Zwischen Zusendung und Unterschrift liegen mindestens zehn Tage – Zeit für Ihre eigene rechtliche Prüfung.
Einrichtung und Onboarding
Zugänge, Profil, Region, Vorlagen und Automatisierungen werden für Sie eingerichtet. Parallel läuft die Schulung an echten Fällen.
Start
Erste eigene Objekte, begleitet durch einen erfahrenen Partner bis zum ersten Abschluss.
Was wir Ihnen nicht versprechen
- Keine Einkommensgarantie und keine Beispielrechnung, die wir nicht belegen können.
- Kein Verdienst durch das Gewinnen weiterer Partner – Geld entsteht ausschließlich aus vermittelten Objekten.
- Das Karrieremodell ist eine selbstständige Tätigkeit – mit eigener Zeiteinteilung und eigenem Risiko, nicht als Anstellung. Wer weisungsgebunden und ohne eigenen Marktauftritt arbeiten möchte, ist bei uns falsch – das wäre Scheinselbstständigkeit.
- Keine Automatisierung, die Ihnen den Kunden abnimmt. Der Termin beim Eigentümer bleibt Ihr Termin.
- Kein Verkauf von Schulungen, Startpaketen oder Materialien an Sie.
Was Bewerber am häufigsten wissen wollen
Kostet der Einstieg als Karrierepartner wirklich nichts?
Ja. Keine Aufnahmegebühr, keine Schulungskosten, keine monatliche Systemgebühr, keine Materialabnahme. Wir verdienen erst, wenn Sie verdienen – über den Courtageanteil. Eigene Kosten entstehen Ihnen nur dort, wo sie ohnehin anfallen: Gewerbeanmeldung, Erlaubnis nach § 34c GewO, Haftpflicht, Fahrzeug.
Brauche ich eine eigene Erlaubnis nach § 34c GewO?
Ja. Beide Modelle sind selbstständige Tätigkeiten, und die Erlaubnis ist personen- beziehungsweise unternehmensbezogen und nicht übertragbar – sie lässt sich also nicht von uns auf Sie erstrecken. Wir begleiten Sie durch den Antrag bei der zuständigen Stelle und sagen Ihnen vorab, welche Nachweise verlangt werden.
Wie schnell steige ich eine Stufe auf?
Die Stufe wird monatlich auf Basis der letzten zwölf Monate geprüft. Erreichen Sie das Ziel, gilt der höhere Anteil ab der nächsten Abrechnung – und er bleibt erhalten, auch wenn ein Jahr schwächer läuft.
Ist das ein Schneeballsystem?
Nein, und wir formulieren das bewusst deutlich: Eine Vergütung dafür, andere Teilnehmer zu gewinnen, gibt es nicht. Bezahlt wird ausschließlich vermittelte Courtage. Wer ein Team ausbildet und betreut, erhält dafür einen Anteil an der Courtage dieses Teams – eine Vergütung für tatsächliche Betreuungsleistung. Progressive Kundenwerbung ist nach § 16 Abs. 2 UWG strafbar; unser Modell ist so gebaut, dass es diese Grenze nicht berührt.
Kann ich nebenberuflich starten?
Ja, im Karrieremodell. Rechnen Sie mit mindestens 15 Stunden pro Woche, davon ein Teil zu üblichen Bürozeiten – Eigentümer und Interessenten erreichen Sie nicht nur abends. Klären Sie vorab die Nebentätigkeit mit Ihrem Arbeitgeber.
Was passiert mit meinen Kunden, wenn ich aufhöre?
Laufende Aufträge werden geordnet übergeben, bereits verdiente Courtage wird abgerechnet – auch nach Ihrem Ausscheiden, sofern der Abschluss auf Ihre Vermittlung zurückgeht. Die genauen Fristen stehen im Partnervertrag, den Sie vor Unterschrift vollständig lesen.
Kann ich das System unter meinem eigenen Namen betreiben?
Mit der Systemlizenz ja. Auftritt, Domain, Farben und Schriften werden auf Ihre Marke gesetzt; die Automatisierungen laufen im Hintergrund identisch. Im Karrieremodell treten Sie unter Quartierswerk auf – das ist Teil des Modells, weil Marke und Leadstrecke die Gegenleistung für den kostenfreien Einstieg sind.
Was ist, wenn ich die KI nicht will?
Dann nehmen Sie die Basis-Variante. Objektakte, Vorlagen, Fristen, Portale und Abrechnung laufen auch ohne KI-Module automatisiert – die KI ergänzt Textarbeit und Vorqualifizierung, sie ist keine Voraussetzung. Umstieg ist jederzeit in beide Richtungen möglich.
Entscheidet eine Maschine über meine Bewerbung?
Nein. Ihre Bewerbung wird strukturiert erfasst und vorsortiert, gelesen und entschieden wird sie von einem Menschen. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
In zwei Minuten bewerben
Kein Anschreiben, kein Lebenslauf nötig. Wir melden uns binnen zwei Werktagen mit einer konkreten Rückmeldung – auch wenn es nicht passt.
Rechtlicher Rahmen
Alle auf dieser Seite genannten Beteiligungen, Stufen und Preise sind unverbindliche Angaben zum Entwurfsstand und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Maßgeblich ist allein der jeweilige Partner- oder Lizenzvertrag. Vor Vertragsschluss erhalten Sie alle Unterlagen vollständig und mit ausreichender Prüfungsfrist, einschließlich einer Beschreibung des Systems, der Vergütung und der laufenden Kosten. Eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO ist personen- beziehungsweise unternehmensbezogen und kann nicht übertragen werden. Eine Vergütung allein für die Gewinnung weiterer Teilnehmer wird nicht gezahlt. Für die Vermittlung von Wohnimmobilien an Verbraucher gelten die §§ 656a bis 656d BGB, insbesondere Textform und Teilungsgebot.