Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz. Ausweis mit der Kamera erfassen, Angaben ergänzen, absenden. Die Aufnahme wird auf dem eigenen Server abgelegt, fünf Jahre aufbewahrt (§ 8 Abs. 4 GwG) und danach gelöscht. Sie wird nicht an KI-Dienste oder Dritte übermittelt.

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